Keine Grundgesetzänderung für Bundeswehreinsätze im Inneren!

Montag, 2.Februar 2009

Jusos Nürnberg lehnen einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab

Die Entscheidung des Koalitionsausschusses, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Angriffe auch im Inneren einzusetzen, können die Jusos Nürnberg nicht gut heißen.

„Eine wie auch immer geartete Öffnung des Grundgesetzes für Bundeswehreinsätze im Inneren lehnen wir ab, da der Entwurf durch seine schwammige Formulierung zu viele Gefahren birgt: Die nun durchgesetzte Aufweichung öffnet weiteren Ausnahmen Tür und Tor.“, protestiert Yasemin Yilmaz.

Sie ist eine fragwürdige politische Grundsatzentscheidung, die tiefgreifende Veränderungen nach sich zieht. So wird die strenge Abgrenzung von Innen- und Verteidigungspolitik, also die bewährte Trennung von Polizei und Militär, damit in Frage gestellt. Die Geschichte bietet bereits ausreichend Beispiele für die Gefahr, die von solch einer Grundgesetzänderung ausgehen kann.

Selbst die Gewerkschaft der Polizei spricht sich gegen dieses Vorhaben aus. Sie sieht eine Alternative in der Stärkung von polizeilichen Sonderkommandos, die für terroristische Ausnahmesituationen trainiert werden und somit die geforderten Kompetenzen aufweisen.

„Die Aufgabe der Bundeswehr liegt eindeutig bei der Landesverteidigung mit militärischen Mitteln – für Aufgaben im Inneren ist sie also weder geeignet noch ausgebildet. Eine Militarisierung im Inneren führt also nicht zu mehr Sicherheit. Bei Katastrophen, wie bei Oder- oder auch Elbhochwasser, kann die Bundeswehr ja schon heute für nicht-militärische Hilfe, also zur Unterstützung des THW oder auch im Katastrophenschutz, eingesetzt werden.“, erklärte sich Yasemin Yilmaz.

Außerdem bleibt es letztendlich den politischen Akteuren in der entsprechenden Situation überlassen, den „außergewöhnlichen Notfall“ zu definieren. Die widersprüchlichen Äußerungen von Peter Struck, der vom Einsatz der Marine zur Unterstützung der Wasserschutzpolizei spricht, und Volker Kauder, der die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr unter Nothilfe versteht, deutet bereits an, welche unterschiedlichen Auffassungen im Ernstfall aufeinander treffen.

Deshalb fordern auch wir die SPD-Abgeordneten auf, sich dieser Grundgesetzänderung entgegen zu stellen. „Wir erwarten von unseren Bundestagsabgeordneten Günther Gloser und Martin Burkert der Parteilinie zu folgen und höchstens einer Grundgesetzänderung zuzustimmen, die sich auf Angriffe aus der Luft und dem Wasser beschränkt“, mahnt Victor Strogies, Bezirksvorsitzender der Jusos Mittelfranken an.

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