Die „30-Stunden-Woche“ – Ein Konzept für einen solidarischen Arbeitsmarkt?

Dienstag, 14.Mai

Von Yasemin Yilmaz
Mit weiterführenden Kommentaren von Munib Agha und Nasser Ahmed

Noch in den 1970er Jahren kämpften Gewerkschaften erfolgreich für die 35-Stunden-Woche – heute, im Jahre 2013, ist der Aufruf zur 30-Stunden-Woche ein kurzfristig die Medien bestimmendes „Reizthema“. Linke Politiker und Wissenschaftler halten ihre Forderung der Arbeitsreduktion den Tendenzen der gegenwärtigen Wirtschaft entgegen: So soll die vorhandene Arbeit auf mehr Köpfe umverteilt werden, damit nicht einige unter der Arbeitslast zu scheitern drohen und anderen der noch immer gesellschaftlich relevante Zugang zu Arbeit verwehrt bleibt. Dies, so die Beteiligten des Aufrufs, könne gelingen, indem die Wochenarbeitszeit pro Kopf auf 30 Stunden reduziert würde. Zugleich soll ein ausgeklügeltes Ausgleichssystem den sonst zu befürchtenden Lohnsturz verhindern.

„Acht Stunden Arbeit, Acht Stunden Erholung, Acht Stunden Schlaf“, lautet die Parole dieses australischen Banners aus dem Jahre 1856. Arbeitszeitverkürzung ist auch global betrachtet eines der Themen der Sozialdemokratie schlechthin gewesen.

Diesem entscheidenden Thema der Arbeitsmarktpolitik widmeten sich auch die Jusos Nürnberg in Zusammenarbeit mit den Jusos Erlangen im Rahmen einer intensiven Diskussionsrunde. Differenziert näherten wir uns den Argumenten des Vorschlages.

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Jusos stellen klar: Keine Alkoholverbote mit SPD-Nürnberg

Dienstag, 16.April

Von Nasser Ahmed

Mit der SPD wird es keine Alkoholverbote in Nürnberg geben. Das haben die Jusos Nürnberg auf der Jahreshauptversammlung der NürnbergSPD am 09.03.2013 durchgesetzt. Auch wenn die NN-Berichterstattung nahelegt, dass die NürnbergSPD ‚punktuelle Alkoholverbote’ ins Auge fasse, ist die Sachlage in der Realität klar eine andere.

Vor allem die Jusos Nürnberg werden weiterhin auf dieser Beschlusslage beharren und nicht zurückweichen. Denn solche Alkoholverbote sind politischer Aktionismus, wecken falsche Hoffnun-gen bei AnwohnerInnen und stellen den Großteil der friedlichen NachtschwärmerInnen unter Generalverdacht! BefürworterInnen, wie der Vorstadtverein oder die CSU erhoffen sich von dem Instrument die Bekämpfung einer Reihe von Probleme (Sachbeschädigungs-, Körperverletzungsdelikte und Lärmbelästigung sowei Alkohol). Diese Probleme werden durch Alkoholverbote jedoch nicht gelöst, sondern – wenn überhaupt – nur verlagert.

Wer solche Maßnahmen einführt, setzt ein fatales Signal: Die absolute Mehrheit der Betroffenen, welche verantwortungsvoll mit Alkohol umgeht, würde als Problem dargestellt. Es kann nicht sein, dass alle NachtschwärmerInnen zu unverantwortlichen, besoffenen RandaliererInnen stilisiert werden!

Wir Jusos haben für die verschiedenen, komplexen Probleme, eine Reihe an Lösungsvorschläge, die wir mehrfach öffentlich aufgezeigt haben (Kommunale Präventions-Vernetzung zwischen Jugend-amt, Polizei usw.; Schaffung eines fürsorglichen und wertschätzenden Familienklimas; konsequen-ter Jugendschutz in Gastronomie, Einzelhandel oder bei Festveranstaltungen; Präventionsarbeit gegen riskanten Alkoholkonsum; Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher Interessen). Den ‚AlkoholverbieterInnen’ von CSU und Vorstadtverein scheint jedoch nichts an der Lösung dieser Probleme zu liegen, sondern eher etwas an ihrem Image als ‚Law and Order’-PolitikerInnen.

Die Landeskonferenz der Jusos Bayern – ein voller Erfolg!

Samstag, 13.April

Von Victor Strogies

Vom 23. auf den 24. März versammelten sich über 100 Jusos aus allen Teilen Bayerns im Karl-Bröger-Zentrum in Nürnberg zur Landeskonferenz der Jusos Bayern. Seit Jahrzenten fand damit erstmals wieder eine Landeskonferenz in Mittelfranken statt.

Am Samstagvormittag starteten wir mit Grußworten von Uli Maly und Christian Vogel. Anschließend wählten wir Philipp Dees aus Erlangen mit über 75% wieder zum Vorsitzenden. Bei den Stellvertretern gab es eine Kandidatur mehr als Plätze. Gewählt wurde daher in Wahlkabinen im Keller. Neben Yasemin Yilmaz aus Nürnberg und Peter Reiß aus Schwabach wurden noch Daniel Mann (Ex-Nürnberger), Amelie Otto, Stefanie Gröger, Tobias Afsali, Carolin Hagel, Dominik Brütting, Anno Dietz, Isabella Fiorentina, Daniel Fritsch, Veronika Kopf und Marion Segnitzer als Stellvertreter gewählt. Nicht wieder gewählt wurde Florian Kubsch aus Schwaben.

Damit ist aber auch schon das Aufregendste erzählt worden. Ansonsten wurden unsere Vorschläge zum Landesprogramm noch in Arbeitsgruppen erarbeitet und zahlreiche Anträge diskutiert und verabschiedet.

Ein „kulturelles“ Highlight war unsere Party im Southside. So voll war es dort wohl noch nie. Auch das „Vorglühen“ am Stand des Münchner Flughafens mit Freibier stieß bei einigen Delegierten auf reges Interesse.

Sonntagvormittag stimmte uns Martin Burkert mit einigen Worten ein, bevor wir eine ausführliche Diskussion mit einem Vertreter des Flüchtlingsrats starteten und einen Antrag zum Asylrecht verabschiedeten. Neben Anträgen zur Wirtschaftspolitik mit interessanten Kurvendiskussionen verabschiedeten wir noch zahlreiche weitere Anträge.

Bei den Antragsdebatten machten die Jusos Mittelfranken eine gute Figur und konnten sich in zahlreichen Punkten durchsetzen. Nach dem Aufbrechen der „Blöcke“ bei den Jusos Bayern zählen jetzt wieder Inhalte anstatt die Frage aus welchem Bezirk ein Antrag kommt.

In der Delegation aus Mittelfranken herrschte jedenfalls gute Stimmung. Die Jusos Nürnberg wurden mit Theresa Nöth, Yasemin Yilmaz, Nadine Segert, Nasser Ahmed, Julian Matschinske und Victor Strogies als Delegierte vertreten. Insbesondere die Versorgung mit „Fressalien“ war wieder sehr gut.

Der Stand der Nürnberger Jusos mit einer Bilderpräsentation erfreute sich regem Interesse. Die HelferInnen der Nürnberger Jusos machten einen hervorragenden Job. Von den Nürnberger Jusos waren Adelheid Klein, Carl Veldman, Marc Rücker, Marie Müller, Theresa Nöth, Nadine Segert und Richard Siebentritt im Einsatz. Es gab keinerlei Beschwerden. Eine Seltenheit, wer die Jusos Bayern kennt!

Alles in Allem ein erfolgreiches  und erfreuliches Wochenende.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! – Equal Pay Day

Freitag, 22.März

Von Marc Rücker

Am 21.03. war der Equal Pay Day (EPD) in Deutschland. Der Aktionstag markiert symbolisch und rechnerisch jenen Zeitraum, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus länger arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt von Männern zu kommen.

Und an genau diesem Tag haben wir Jusos – in freundschaftlicher Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) – uns wieder eine interaktive und spaßige Aktionsform einfallen lassen: ein „Karrierehürden-Lauf“ in der Nürnberger Innenstadt (Pfannenschmiedgasse).

Bei dieser einzigartigen Aktion zum EPD wurden die Passanten ausführlich über das Thema Lohnungerechtigkeit und Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt informiert und hatten die Möglichkeit auf Topfstelzen einen Hindernisparcours zu durchlaufen. Dabei trat stets ein Mann gegen eine Frau an. Das Besondere dabei war, dass die Rennstrecke der Frau mit Hindernissen mit Schlagwörtern darauf (z.B. ungleicher Lohn, Kind und Karriere oder Teilzeit und Minijobs) versehen war, die die Karrierehürden symbolisieren sollten. Der Mann hatte hingegen freie Bahn! Natürlich war hier nicht mehr von einem fairen Wettkampf zwischen Mann und Frau zu sprechen.

Marie im Kampf gegen die Karrierehürden

Marie im Kampf gegen die Karrierehürden

Der Sinn dieser Veranstaltung war die Veranschaulichung der Karrierehürden, die Frauen im Vergleich Männern häufig zu meistern haben. Denn Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit ist Deutschland noch immer eines der Schlusslichter im europäischen Vergleich. Die Ursachen dieser geschlechterspezifischen Lohndisparitäten sind unter anderem

  • die schlechtere Bezahlung in Berufen, die häufiger von Frauen ausgeübt werden (z.B. Erzieherinnen und Krankenpflegekräfte),
  • familienbedingte Berufsunterbrechungen (z.B. durch Schwangerschaft),
  • das Fehlen von Frauen in Berufen mit Leitungsfunktion.

Mit dem Karrierehürdenlauf konnten wir diesen unfairen Wettkampf auf dem „freien“ Arbeitsmarkt durch einen ähnlich gerechten Versuchsaufbau in der Nürnberger Innenstadt ausgezeichnet simulieren.

Die Aktion kam bei den BürgerInnen sehr gut an und jeder – von jung bis alt – hatte Riesenspaß an unserem Hürdenlauf. Sogar unsere Bundestagskandidatin Gabriela Heinrich und unser Landtagskandidat Arif Tasdelen stellten sich als wahre Naturtalente auf den Topfstelzen heraus. Auch Angelika Weikert, MdL absolvierte erfolgreich einen Lauf durch den Parcours.

Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir wieder einmal auf innovative und kreative Art und Weise den Dialog zum Bürger finden und dadurch auf Einkommens- und Lohndiskriminierung von Frauen hinweisen konnten.

Die Haftung für Manager und Vorstandsmitglieder muss verschärft werden

Dienstag, 19.März

Von Maximilian Bär

Wenn ein Vorstandsmitglied einen Schaden verursacht hat, ist seine Ersatzpflicht in der Theorie einfach. Zuständig für die Geltendmachung von Schäden des Unternehmens gegen seinen Vorstand ist der Aufsichtsrat. Er ist zu einer genauen Prüfung verpflichtet. Können Ansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden, muss der Aufsichtsrat handeln. Anderenfalls macht er sich selbst gegenüber dem Unternehmen schadensersatzpflichtig.

Zur Höhe der Vorstandshaftung bestimmt § 93 Aktiengesetz lapidar, dass Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet sind. Die Vorschrift kennt keine Obergrenze. Es ist schlicht der aus der Pflichtverletzung resultierende Schaden zu ersetzen, egal ob er 237 Euro oder 237 Millionen Euro beträgt.

Dieses einfache System wirft natürlich die Frage auf, warum man nicht sehr viel öfter von Schadensersatzklagen gegen (Ex-)Vorstände liest. Die Gründe sind vielschichtig.

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Das Verhältnis von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat sollen vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit schafft eine Atmosphäre, die es dem Aufsichtsrat psychologisch erschwert, bei möglichen Pflichtverletzungen zum Mittel der Schadensersatzklage zu greifen.

Zudem war es lange Zeit üblich, dass Vorstände nach ihrer Amtszeit direkt in den Aufsichtsrat wechseln, wo sie dann die Folgen ihrer eigenen Arbeit beurteilen. Es steht zu vermuten, dass diese Beurteilung regelmäßig wohlwollend ausfällt.

Vor diesem Hintergrund wird der Aufsichtsrat um so eher bereit sein, gegen den Vorstand vorzugehen, je wahrscheinlicher es ist, dass er anderenfalls selbst zur Rechenschaft gezogen wird. Diese Aufgabe, den Aufsichtsrat zur Rechenschaft zu ziehen, fällt aber wiederum dem Vorstand zu. Solange der Vorstand noch im Amt ist, wird er dem Aufsichtsrat kaum verwerfen, dieser habe es versäumt, von ihm, dem Vorstand, Schadensersatz zu fordern.

Nach Abberufung des betreffenden Vorstands fällt die Rolle dem neuen Vorstand zu. Er müsste gegen jenen Aufsichtsrat vorgehen, der ihn soeben zum Vorstand berufen hat. Diese Sachlage erklärt, warum Schadensersatzklagen gegen Aufsichtsräte nach wie vor sehr selten sind. Daran hat auch das neue Klagezulassungsverfahren nichts geändert, das Aktionären, die ein bestimmtes Quorum erreichen, eine Schadensersatzklage im eigenen Namen gegen Organmitglieder ermöglicht.

Die Risiken eines Gerichtsverfahrens

Auch wenn der Aufsichtsrat sich entschließt, gegen das Vorstandsmitglied vorzugehen, scheuen Unternehmen häufig den Weg zu Gericht. Welche Details im Laufe eines Gerichtsverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen, ist nur schwer vorhersehbar. Das Bekanntwerden mancher Informationen kann dem Unternehmen nachhaltig schaden. Man denke etwa an Preiskalkulationen, die dem Wettbewerber bekannt werden.

Gerade in Korruptionssachverhalten können bestimmte Details auch Schadensersatzforderungen von Kunden gegen das Unternehmen erleichtern. Außerdem wollen Unternehmen nach Möglichkeit mit ihren Leistungen, nicht mit ihren Fehlleistungen in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Hinzu kommt, dass die Rechts- und Beweisfragen gerade in Korruptionssachverhalten komplex sind. Der Vorwurf an Vorstände lautet hier in der Regel, sie hätten die Bestechungshandlungen durch mangelhafte Organisation oder Überwachung ermöglicht.

Die “ordnungsgemäße Organisation”: Raum für Interpretation

Das wirft die Frage nach der ordnungsgemäßen Organisation auf. Anders als etwa die USA oder Großbritannien beschränkt sich das deutsche Recht insoweit auf wenige allgemeine Bestimmungen. Es ist also Raum für Interpretation, wodurch der Ausgang eines Verfahrens im Einzelfall schwer vorhersehbar wird.

Auch muss das Unternehmen den Eintritt und die Höhe des Schadens beweisen. Wurden gezahlte Schmiergelder auf den Kaufpreis aufgeschlagen, liegt der Schaden – jedenfalls nach verbreiteter Meinung – nicht beim Unternehmen, sondern beim Kunden. Es besteht zwar das Risiko, dass der Kunde Schadensersatz vom Unternehmen fordert. Aus verschiedenen Gründen unterbleibt das aber oft.

Selbst wenn all diese Hürden genommen werden, kann man dennoch mit (fast) leeren Händen dastehen. So ist es recht unwahrscheinlich, dass ein Ex-Vorstand die Summe von 237 Millionen Euro aufbringen kann. Deshalb kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe der Schaden versichert ist. Für Vorstände werden in der Regel sogenannte “Directors & Officers-Versicherungen” abgeschlossen. Greift die Versicherung, steigert das die Bereitschaft des Unternehmens, gegen den Vorstand vorzugehen. Anderenfalls hat es wenig Sinn, die gesamte Summe einzuklagen.

Dieses Bündel an Gründen macht verständlich, warum man recht wenig über Schadensersatzklagen gegen Vorstände hört. Sofern das Unternehmen die Schäden überhaupt geltend gemacht, wird häufig ein Vergleich angestrebt. Das vermeidet die Öffentlichkeit, bezieht das Prozessrisiko ein und berücksichtigt die jeweilige Realisierbarkeit.

Daher muss eine Verschärfung und Konkretisierung angestrebt werden um Haftung und Risiko wieder in Einklang zu bringen.